Allgemeine Notizen:

Graf & Freiherr v. Ledebur: Kurzreferat bei der oMV 2004 der VdA
HH/SH mit anschließender Diskussion    Der Adel 2004 bis ..........
(Vortragsausschnitte mit *Ergänzungen.)
Aussichten - Einsichten? - Absichten - inklusive Aus!-sichten
So heißt mein Thema in der offiziellen Einladung.
Der Adel ist nicht Abgeschaft!
Zum Thema: Der Adel ist abgeschafft. Man kann den Adel nicht abschaffen - Adel ist eine Geisteshaltung, (eine Tradition) die wir vernachlässigen können, die andere in uns auch nicht abschaffen können. Auch die Weimarer Verfassung hat im Jahre 1919 nur "die öffentlich-rechtlichen Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder Standes aufgehoben".- Es ist aber niemandem verboten, sein Adelsprädikat im Umgang mit Freunden und Verwandten in der Adresse oder Anrede, wie früher gewohnt wieder hinzuzufügen, *nur amtlich nicht! -

( *Adel kann nicht verloren gehen! - siehe Obergerichtsrat Dr. Baring)

Die Adelstitel sind bei uns nicht mehr geschützt. Es ist ohnehin nicht jedes "von" ein Adelsprädikat, auch wenn sich Jürgen von der Lippe, Helga von Sinnen oder Rosa von Praunhein einen adlig Namen zulegen, greift keine Ordnungsbehörde ein. Prominente Träger eines bürgerlichen Namens mit "von" sind zum Beispiel auch Herr v. Lehsten oder Herr von Essen.( -Hier kein Adel!).

Das Genealogische Handbuch des Adels, als Nachfolger, des sog, Gotha, ist zum Matrikel des Adels geworden. Auskunft, ob eine Person zum Adel gehört, gibt dieses Handbuch, oder  *ein urkundlicher Nachweis  und nicht  das Standesamt oder die Paßbehörde.( *Im Ausweis der Titel zum Familienamen ist kein Adel)

Aus dem Nebeneinander von "adligem von [= v.]" und "bürgerlichem von"ergeben sich ein paar gesellschaftliche Differenzierungen, die auch innerhalb des Adels zu Fragen und Unsicherheiten Anlaß geben. Das preußische Parlament hat hierauf zur Unterscheidung zwischen dem bürgerlichen "von" und dem Adelsprädikat die Regel eingeführt, daß das Adelsprädikat mit "v." abgekürzt werden soll. Wir sollten uns daran halten, um zwischen Adel und Scheinadel zu unterscheiden. (*Adel mit Nachweis kann auch ohne "von" sein ! - Z.B Baron und Name)

Vermerk für die eigene Familie von Bessing:
Viele historiker heute, wie auch im Siebmachers großes Wappenbuch des Hessisch Türingische Adels, was in jeder größeren Stadtbibliothek eingesehen werden kann, ist im Originaltext auf " von Bissing / Bessing " hingewiesen, mit einem Vermerk: Unter diesen Namen erscheinen nicht wenig ritterliche Personen in den Urkunden Thüringens, so auch namentlich des Amtes Weißensee und der Schwarzburger Länder.....

Da die verwandschaftliche Familielienie "v. Bissing" im Genealogischen Handbuch des Adels (1992) eingetragen ist und die Familien urkundlich gesamt gesehen eine historische Einheit bilden, kann die Familie Bessing somit historisch gesehen auch das gesamte Adelsgeschlecht Bissing / Bessing representatiev vertreten.