HH/SH mit anschließender Diskussion Der Adel 2004 bis ..........
So heißt mein Thema in der offiziellen Einladung.
Zum Thema: Der Adel ist abgeschafft.
Man kann den Adel nicht abschaffen
- Adel ist eine Geisteshaltung, (eine Tradition) die wir vernachlässigen können, die andere in uns
auch nicht abschaffen können. Auch die Weimarer Verfassung hat im Jahre 1919
nur "die öffentlich-rechtlichen Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder Standes
aufgehoben".- Es ist aber niemandem verboten, sein Adelsprädikat im Umgang
mit Freunden und Verwandten in der Adresse oder Anrede, wie früher gewohnt
wieder hinzuzufügen, *nur amtlich nicht! -
( *Adel kann nicht verloren gehen! - siehe Obergerichtsrat Dr. Baring)
Die Adelstitel sind bei uns nicht mehr geschützt. Es ist ohnehin nicht jedes "von"
ein Adelsprädikat, auch wenn sich Jürgen von der Lippe, Helga von Sinnen oder
Rosa von Praunhein einen adlig Namen zulegen, greift keine Ordnungsbehörde
ein. Prominente Träger eines bürgerlichen Namens mit "von" sind zum Beispiel
auch Herr v. Lehsten oder Herr von Essen.( -Hier kein Adel!).
Das Genealogische Handbuch des Adels, als Nachfolger, des sog, Gotha, ist zum
Matrikel des Adels geworden. Auskunft, ob eine Person zum Adel gehört, gibt
dieses Handbuch, oder *ein urkundlicher Nachweis und nicht das Standesamt
oder die Paßbehörde.( *Im Ausweis der Titel zum Familienamen ist kein Adel)
Aus dem Nebeneinander von "adligem von [= v.]" und "bürgerlichem von"ergeben
sich ein paar gesellschaftliche Differenzierungen, die auch innerhalb des Adels zu
Fragen und Unsicherheiten Anlaß geben. Das preußische Parlament hat hierauf zur
Unterscheidung zwischen dem bürgerlichen "von" und dem Adelsprädikat die
Regel eingeführt, daß das Adelsprädikat mit "v." abgekürzt werden soll.
Wir sollten uns daran halten, um zwischen Adel und Scheinadel zu unterscheiden.
(*Adel mit Nachweis kann auch ohne "von" sein ! - Z.B Baron und Name)
Vermerk für die eigene Familie von Bessing:
Viele historiker heute, wie auch im Siebmachers großes Wappenbuch
des Hessisch Türingische Adels, was in jeder größeren Stadtbibliothek
eingesehen werden kann, ist im Originaltext auf " von Bissing / Bessing "
hingewiesen, mit einem Vermerk: Unter diesen Namen erscheinen nicht
wenig ritterliche Personen in den Urkunden Thüringens, so auch
namentlich des Amtes Weißensee und der Schwarzburger Länder.....
Da die verwandschaftliche Familielienie "v. Bissing" im Genealogischen
Handbuch des Adels (1992) eingetragen ist und die Familien urkundlich
gesamt gesehen eine historische Einheit bilden, kann die Familie Bessing somit
historisch gesehen auch das gesamte Adelsgeschlecht Bissing / Bessing representatiev vertreten.
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